Als
Wahlmann werden Personen bezeichnet, die eine Stimme in einer einzelnen konkreten Wahl haben. Wahlsysteme mit Wahlmännern werden als
indirekte Wahl bezeichnet. Die
Urwähler, also alle Wahlberechtigten, bestimmen in ihrem
Wahlbezirk einen oder mehrere Wahlmänner und diese wählen ihrerseits die eigentlich zu Wählenden. Im Gegensatz zu
Abgeordneten werden die Wahlmänner lediglich für diesen einen Wahlakt bestimmt.