Als
Waise (
ahd.
weiso, zu
wisan, ‚meiden, verlassen‘, immer im
Femininum) oder
Waisenkind wird ein
Kind bezeichnet, das einen oder beide
Elternteile verloren hat. Hierbei wird zwischen
Vollwaisen (bei denen beide Eltern gestorben sind) und
Halbwaisen (bei denen ein Elternteil gestorben ist) unterschieden. Dieses Kind wird nur
Waise genannt, wenn der Verlust der Eltern in der Periode der
Kindheit oder des
Jugendalters liegt. Verliert ein Mensch im Erwachsenenalter seine Eltern, spricht man nicht mehr von einer Waise.