Eine
Marke oder ein
Markenzeichen wurde mit der Markenrechtsreform 1995 offiziell in Deutschland eingeführt. Das
Warenzeichen als traditionelle Bezeichnung war mit dem notwendig gewordenen Schutz von Dienstleistungen als Produkt nicht mehr umfassend genug aussagekräftig geworden. Nun erweitert ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient,
Waren oder
Dienstleistungen eines
Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden, den Kanon der Immaterialgüterrechte.