Warenzeichengesetz


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Warenzeichengesetz
Das deutsche Warenzeichengesetz (WZG) vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) löste das Warenbezeichnungsgesetz von 1894 ab. Es bewirkte keine grundlegende Änderung des bis dahin geltenden Warenzeichenrechts.

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