Wechselschloss


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Wechselschloss
Als Wechselschloss wird ein Türschloss bezeichnet, dessen Schlossfalle mit dem Schlüssel betätigt werden kann (Wechselfunktion nach DIN 18 251-1), dadurch ist zum Öffnen der Tür keine Klinke notwendig. Die Funktion zur Betätigung der Falle „wechselt“ vom Drücker auf den Schlüssel.

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