Als
Wechselschloss wird ein
Türschloss bezeichnet, dessen
Schlossfalle mit dem
Schlüssel betätigt werden kann (Wechselfunktion nach DIN 18 251-1), dadurch ist zum Öffnen der
Tür keine
Klinke notwendig. Die Funktion zur Betätigung der Falle „wechselt“ vom Drücker auf den
Schlüssel.