Wegzoll (auch
Wegezoll oder
Wegegeld) war eine
Abgabe an den jeweiligen
Grundherrn von Reisenden und
Kaufleuten, damit dieser Personenkreis die
Straßen und
Wasserwege des Landes nutzen durfte. Wegzoll, auch durchgesetzt durch den
Straßenzwang, war besonders im
Mittelalter stark verbreitet und neben den Zahlungen aus dem
Stapelrecht eine wichtige Einnahmequelle. Heute ist der artverwandte Begriff
Maut geläufiger.