Wehrdisziplinarordnung


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Wehrdisziplinarordnung
Die Wehrdisziplinarordnung (WDO) regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Würdigung besonderer Leistungen und die Ahndung von Dienstvergehen von Soldaten der Bundeswehr. Für besondere Leistungen werden „förmliche Anerkennungen“ ausgesprochen, Dienstvergehen können mit Disziplinarmaßnahmen belegt werden. Beide Arten von Disziplinarmaßnahmen werden in der Personalakte des Soldaten eingetragen, wobei eine Disziplinarmaßnahme anlässlich eines Dienstvergehens nach Ablauf von drei Jahren gelöscht wird.

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