Weißherbst bezeichnet nach deutschem
Weinrecht einen
Roséwein, welcher aus einer einzigen roten
Rebsorte gekeltert wurde. Die Weintrauben müssen zusätzlich aus einer
Lage stammen. Es wird jedoch dasselbe Verfahren wie bei der Herstellung von
Weißwein angewendet. Dabei wird der Most vor der Gärung von den Trauben abgepresst, so dass sich die rote Färbung der Beeren nur als leichte Rosafärbung des Weines bemerkbar macht.