Die gesamte Rebfläche in den
Weinbaugebieten der
Europäischen Union ist per EU-Verordnung nach klimatischen Kriterien in insgesamt sieben
Weinbauzonen aufgeteilt. Dies sind die Hauptzonen A, B, und C. Die Hauptzone C wird weiterhin in die Subzonen CIa, CIb, CII, CIIIa und CIIIb unterteilt.