Beim
Wertpapierpensionsgeschäft handelt es sich um einen Vertrag, mit dem der Eigentümer von
Wertpapieren (der Pensionsgeber, üblicherweise ein Finanzinstitut) diese an den Pensionsnehmer (üblicherweise eine Zentralbank oder ein anderes Finanzinstitut) unter Eingehen einer Rückkaufverpflichtung für eine begrenzte Zeit veräußert. Der Zeitpunkt der Rückgabe kann von vornherein vereinbart oder erst später festgelegt werden.