Das
Westwerk ist ein Bauteil eines
Kirchengebäudes. Westwerke wurden zunächst im
Mittelalter als der
Basilika westlich vorgesetzte gesonderte Kirchenräume errichtet, ihr Bau begann in
karolingischer Zeit. Bereits in der nachfolgenden
ottonischen Zeit wurde der Typus des Westwerks mit anderen Fassadenformen vermischt - es entstanden keine reinen Westwerke mehr. Eine Sonder- bzw. Übergangsform ist der
Sächsische Westriegel. Das Westwerk besitzt funktionale und architektonische Merkmale: es ist nicht bloß eine das Langhaus abschließende Westfassade, sondern ein eigener Baukörper mit Innenräumen, die bestimmten Nutzungen dienen. Westwerke treten daher nur an Stifts- und Klosterkirchen auf, nur in Ausnahmefällen an Domen (z. B.
Minden), aber nicht an Pfarrkirchen. Bauten, die diese Kriterien nicht erfüllen, bezeichnet man nicht als Westwerke, sondern allgemein als
Westbauten.