Wirtschaftskriminalität


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Wirtschaftskriminalität
Wirtschaftskriminalität ist die Bezeichnung für Straftaten, die wirtschaftliche Bezüge aufweisen. Da in Deutschland keine Legaldefinition von Wirtschaftskriminalität besteht, greift das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Zuordnung der Straftaten zur Wirtschaftskriminalität (s. nächsten Abschnitt) auf den Katalog des Abs. 1 Nr. 1 bis 6b Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zurück. Die kriminellen Handlungen können sich dabei gegen Privatpersonen, andere Unternehmen oder den Staat richten.

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