Wohnungseigentum ist im deutschen Recht eine Form des
Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Es wird durch Eintragung in das
Grundbuch begründet, d. h. jede Wohnung erhält bei der Begründung ein eigenes
Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere
Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden. Vom Wohnungseigentum zu unterscheiden ist
Wohneigentum.