Bei
Zeitaufnahmen im
Arbeitsstudium des
Industrial Engineering werden neben der traditionellen
Stoppuhr in Verbindung mit einem Zeitaufnahmebogen in großem Umfang Geräte eingesetzt, welche die Aufnahmedaten selbst registrieren. Solche Geräte werden
Zeitaufnahmegeräte,
Zeitstudiengeräte oder
Zeitaufnahmesysteme genannt. In Deutschland ist diese Unterscheidung der
Zeitmessgeräte wichtig, da der Einsatz von Stoppuhr und Papier nicht mitbestimmungspflichtig ist, während es sich bei einem Zeitaufnahmegerät um eine technische Überwachungseinrichtung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6
BetrVG handelt, dessen Einsatz der Mitbestimmungspflicht unterliegt.