Zentgericht


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Zentgericht
Das Zentgericht ist ein mittelalterliches Gericht im südwest- und mitteldeutschen Raum. Der Name stammt von lateinisch centum "Hundert". Ein Zentgericht, das Gericht einer Zent, ist also das Gericht einer Hundertschaft. Es entspricht in seiner Bedeutung dem norddeutschen Gogericht. Regional ist auch die Bezeichnung „Veste“, „Feste“ oder „Landfeste“ für dieses Gericht üblich. Teilweise gehen die Gerichte noch auf das Fränkische Reich zurück, während andere erst während späterer Phasen des Mittelalters eingerichtet wurden.

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