Das
Zentgericht ist ein mittelalterliches Gericht im südwest- und mitteldeutschen Raum. Der Name stammt von lateinisch
centum "Hundert". Ein Zentgericht, das Gericht einer
Zent, ist also das Gericht einer Hundertschaft. Es entspricht in seiner Bedeutung dem norddeutschen
Gogericht. Regional ist auch die Bezeichnung „Veste“, „Feste“ oder „Landfeste“ für dieses Gericht üblich. Teilweise gehen die Gerichte noch auf das
Fränkische Reich zurück, während andere erst während späterer Phasen des
Mittelalters eingerichtet wurden.