In der betriebswirtschaftlichen
Organisationslehre wird unter Zentralisation die Zusammenfassung von gleichartigen oder ähnlichen Aufgaben, Arbeitsbereichen oder Verantwortungsbereichen zu einem Mittelpunkt hin verstanden. Dieser Mittelpunkt kann als Zentrum interpretiert werden. Dementsprechend sind zu unterscheiden:
- Die Verrichtungszentralisation, die betriebliche Aufgaben zusammenfasst, denen gleiche Verrichtungen zugrunde liegen, z. B. Beschaffungsaufgaben.
- Die Phasenzentralisation, bei der Aufgaben gekoppelt werden, die der Planung, Durchführung und Kontrolle dienen, z. B. bei der Finanzierung.
- Die Entscheidungszentralisation als Zusammenfassung von betrieblichen Entscheidungen zu einem Mittelpunkt hin.
- Die Verwaltungszentralisation, bei der bestimmte dispositive Aufgaben gekoppelt werden, z. B. Funktionen des Personalwesens.