Zulassungsausschuss


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Zulassungsausschuss
Im Vertragsarztrecht des SGB V hat der Zulassungsausschuss Entscheidungen über die Zulassung von Vertragsärzten bzw. psychologischen Psychotherapeuten oder über die Ermächtigung von (Krankenhaus-)Ärzten bzw. Institutionen zu treffen, ebenso Entscheidungen über die Entziehung der Zulassung oder über den Widerruf der Ermächtigung. Zahnärzte haben einen eigenen Zulassungsausschuss für die Zulassung als Vertragszahnarzt.

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