Die
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung schreibt für fast alle
Fertigpackungen eine
Zutatenliste (offizieller Begriff: Verzeichnis der Zutaten) vor. Die Pflicht zur Angabe einer Zutatenliste besteht im deutschen Lebensmittelrecht seit dem 26. Dezember 1983. Eine Zutatenliste ist eine Aufzählung der Stoffe, die einem
Lebensmittel zu dessen Herstellung zugegeben wurden. Sie führt die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihrer Zugabemenge auf. Bei Zutaten, die bei der Bezeichnung des Produktes hervorgehoben werden (z. B. „mit Hühnerfleisch“), steht bei der jeweiligen Zutat zusätzlich der Anteil in Gewichts
prozent an der Gesamt
masse (siehe auch
Quid-Regel). Beigaben wie
Rieselhilfen, lebensmitteltechnische Hilfsmittel (
Stabilisatoren) wie
Schaumverhüter müssen nicht aufgeführt werden, wenn sie Zutaten einer Teilzutat sind.