Das
Zuwanderungsgesetz (
Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern) ist ein Gesetzespaket, mit dem das Ausländerrecht in der Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 1. Januar 2005 neu gestaltet wurde. Es enthielt die Erstfassungen des
Aufenthaltsgesetzes und des
Freizügigkeitsgesetzes/EU, welche das zuvor geltende
Ausländergesetz und das Aufenthaltsgesetz/EWG ersetzten. Darüber hinaus erfolgten eine Reihe von weiteren Änderungen in anderen Gesetzen.