Die
Zweigpostämter waren dem Kunden gegenüber vollwertige
Postämter, jedoch ohne eigene Verwaltung. Sie galten als Zweigstellen des Abrechnungspostamts und wurden ähnlich der Postagenturen vom Abrechnungspostamt verwaltet. Später wurden auch kleinere Postämter auf dem Lande einem solchen Abrechnungspostamt in einem benachbarten Ort übertragen.