a posteriori


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A posteriori
Der Term a posteriori ( ‚von … her‘ und ‚der spätere, hintere, jüngere, folgende‘; korrekt lateinisch eigentlich „a posteriore“) bezeichnet in der Philosophie eine epistemische Eigenschaft von Urteilen: Urteile a posteriori werden auf der Basis der Erfahrung gefällt. Im Gegensatz dazu stehen Urteile a priori. Im Allgemeinen gelten alle empirischen Urteile als a posteriori. Ihre urteilstheoretische Bedeutung haben die Begriffe a priori und a posteriori erst seit Mitte des 17. Jahrhunderts, spätestens aber seit Kant. Zuvor wurden sie in der scholastischen Philosophie als Übersetzung der aristotelischen Unterscheidung zwischen „proteron“ und „hysteron“ verwendet (Bedingung und Bedingtes).

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A priori
Der Terminus a priori ( ‚von … her‘ und ‚der vordere, frühere, erste [von zweien], folgende‘; korrekt lateinisch eigentlich „a priore“) wurde in der scholastischen Philosophie als Übersetzung der aristotelischen Unterscheidung zwischen „proteron“ und „hysteron“ verwendet (Bedingung und Bedingtes). Der Ausdruck tritt von dort im 16. Jahrhundert als Syntagma in die deutsche Fachsprache ein.

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