actus reus


Deutschsprachige Wikipedia - Die freie EnzyklopädieDownload this dictionary
Actus reus
Als actus reus (lat. ‚schuldige Handlung‘; auch external element oder objective element) bezeichnet man im Strafrecht von England und Wales eine Voraussetzung der Strafbarkeit. Als positive Voraussetzung der Strafbarkeit (im Gegensatz zu den defences) umschreibt er alle Verbrechensbestandteile, die sich nicht auf die innere Einstellung des Täters zur Tat beziehen; diese bezeichnet man als mens rea: „Actus non facit reum, nisi mens sit rea“. Worin der actus reus konkret besteht, ergibt sich aus dem jeweiligen Strafgesetz (statute law) oder common law.

Mehr unter Wikipedia.org...

 
Tatbestand
Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit oder Faktizität, ist ein grundlegender Begriff in der Philosophie und Rechtswissenschaft. Präzisiert wird er in spezieller Hinsicht:
  • in der Rechtswissenschaft:
    • als konkreter Lebenssachverhalt (Faktum); der Begriff erklärt sich selbst als „Bestandsaufnahme“ einer Tat im weitesten Sinne, also aller Umstände menschlichen Tuns,
    • in der Normentheorie als Bestandteil einer (zumeist abstrakten) Rechtsnorm,
    • im Verfahrensrecht als Bestandteil eines erstinstanzlichen Urteils, das den Sach- und Streitstand wiedergibt.
  • in der Philosophie:
    • als „Tatsächlichkeit in ihrer Gegebenheit“, in ihrer nicht notwendigen Gewordenheit.
    • bei Martin Heidegger auf die „Faktizität des Daseins“ bezogen, das als Geschichtliches in seine Existenz geworfen wurde. Heidegger bezieht sich hier also darauf, dass der Mensch als kulturelles Wesen durch seine Kulturgeschichte in Denk-, Fühl-, und Wahrnehmungsformen bestimmt sei. Diese seien jedoch im historischen Prozess zufällig und nicht notwendig so gewachsen, wie sie nun faktisch gegeben sind.

Mehr unter Wikipedia.org...


© Dieser Eintrag beinhaltet Material aus Wikipedia® und ist lizensiert auf GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons Attribution-ShareAlike License