Als
actus reus (lat. ‚schuldige Handlung‘; auch
external element oder
objective element) bezeichnet man im
Strafrecht von England und Wales eine Voraussetzung der
Strafbarkeit. Als positive Voraussetzung der Strafbarkeit (im Gegensatz zu den
defences) umschreibt er alle Verbrechensbestandteile, die sich nicht auf die innere Einstellung des Täters zur Tat beziehen; diese bezeichnet man als
mens rea: „Actus non facit reum, nisi mens sit rea“. Worin der
actus reus konkret besteht, ergibt sich aus dem jeweiligen Strafgesetz
(statute law) oder
common law.