Das deutsche Adelsrecht ist ein nicht kodifiziertes historisches Recht, das die Zugehörigkeit zum – von Adelsverbänden so genannten – „historischen Adel“ regelt und das auf die Grundsätze des Salischen Rechts zurückgeht. Bis 1919 war das Adelsrecht öffentliches Recht zur Regelung der Zugehörigkeit zum Stand des Adels in den Bundesländern des Deutschen Kaiserreiches (und vergleichbar auch in Österreich-Ungarn). In ähnlicher Weise gilt es bis heute in den europäischen Monarchien.