Umgangssprachlich wird der Ausdruck
Werbungtreibende (auch: Werbetreibende) für Personen und Unternehmen verwendet, die im weiteren Sinne der Werbebranche zuzuordnen sind. Die engere Definition der Wirtschaftswissenschaft versteht unter
Werbungtreibenden jedoch allein Unternehmen, Körperschaften und Personen, die für sich, ihre Produkte oder Dienstleistungen oder die von ihnen vertriebenen Produkte oder Dienstleistungen Werbung betreiben bzw. in Auftrag geben. Unternehmen hingegen, die an der
Planung, Umsetzung oder Verbreitung von
Werbung beteiligt sind, werden von dieser Definition ausgeschlossen.