Arbeitszeit wird die
Zeit genannt, in der ein Mensch einer
Arbeit nachgeht. Die Zeit, in der dies nicht der Fall ist, wird
Freizeit genannt, obwohl oftmals in der „Freizeit“ Tätigkeiten verrichtet werden, die ebenfalls in einem weiteren Sinn als „Arbeit“ bezeichnet werden könnten. In einem engeren Sinne ist Arbeitszeit die Zeit, in der
Arbeitnehmer im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses tätig sind. Maßstab ist in
Deutschland das
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mit dem
Arbeitgeber als
Normadressaten. Der Artikel behandelt den Sachverhalt im Sinne dieser engeren Definition.