Audiatur et altera pars (
lateinisch für „Gehört werde auch der andere Teil.“ bzw. „Man höre auch die andere Seite.“) ist ein Grundsatz des
römischen Rechts. Er steht für den Anspruch auf
rechtliches Gehör. Der Grundsatz bedeutet, dass der Richter alle am Prozess Beteiligten zu hören hat, bevor er sein Urteil fällt.