behördliche Lebensmittelüberwachung


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Behördliche Lebensmittelüberwachung
Die behördliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland basiert auf dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und hat als Ziel, den Verbraucher vor Gesundheitsgefahren sowie Irreführung und Täuschung zu schützen hinsichtlich des Verkehrs mit Lebensmittelnkosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln. Zusätzlich befasst sich die Lebensmittelüberwachung mit den nicht vom LFGB erfassten Erzeugnissen nach dem Wein- und dem Tabakrecht.

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