Im Recht von England und Wales bezeichnet
Tort law das
Deliktsrecht, das sich mit den zivilrechtlichen Folgen (anders das
Strafrecht) von unerlaubten Handlungen beschäftigt. Das Wort
tort (aus
franz. eigentlich ‚Unrecht, Missetat‘) geht auf das
Partizip Perfekt Passiv des lateinischen Verbs
torquere zurück und erhielt über das
anglonormannische Einzug in die englische Rechtssprache. Die deliktische Haftung nach dem Modell des römisch-germanischen Rechtssystems (im Gegensatz zum
common law), aber auch des
schottischen Rechts wird demgegenüber
delict (dt.
Delikt) genannt. Dem englischen Recht ist eine Generalklausel für zivilrechtliche Haftung fremd. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von einzelnen Tatbeständen, aus denen sich eine Deliktshaftung wegen
tort ergibt, so z. B.
defamation ‚
Ehrverletzung‘,
negligence ‚
Fahrlässigkeit‘,
nuisance ‚Ärgernis, Unfug‘ oder
trespass ‚unbefugtes Betreten‘.