deutschblütig


Deutschsprachige Wikipedia - Die freie EnzyklopädieDownload this dictionary
Deutschblütig
Die Bezeichnung „deutschblütig“ – oder auch entsprechend „deutschen Blutes“ – wurde in der Zeit des Nationalsozialismus als juristischer Terminus in den Nürnberger Rassegesetzen verwendet. Im Geschäftsverkehr sollte die im Reichsbürgergesetz verwendete Definition einer Person „deutschen oder artverwandten Blutes“ bereits 1935 durch das Wort „Deutschblütiger“ ersetzt werden. Tatsächlich aber fand die Formel deutschen oder artverwandten Blutes weiter Verwendung, unter anderem auch im Reichsgesetzblatt des Jahres 1939. Unklar blieb bis ins Jahr 1942, wie das Adjektiv „artverwandt“ auszulegen sei.

Mehr unter Wikipedia.org...


© Dieser Eintrag beinhaltet Material aus Wikipedia® und ist lizensiert auf GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons Attribution-ShareAlike License