et al., selten ausgeschrieben
et alii (Maskulinum),
et aliae (Femininum) oder
et alia (Neutrum), ist
Lateinisch und entspricht dem deutschen Kürzel „u. a.“ (= „und andere“). Es wird vor allem bei bibliographischen und juristischen Angaben verwendet, wenn nicht alle beteiligten Personen (
Autoren,
Kläger,
Beklagte) genannt werden sollen, wollen oder können.