foedus


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Foedus
Das foedus (Plural foedera) war seit der römischen Republik die gängige Form des zwischenstaatlichen Vertrages und noch bis in die Spätantike ein wichtiges Instrument römischer Außenpolitik. Ein foedus wurde ursprünglich u. a. vom pater patratus aus dem Priesterkollegium der Fetialen geschlossen. Dabei kam es zu einem - von einem Schweineopfer begleiteten - Schwur, in dem ein Fluch gesprochen wurde, der das römische Volk insgesamt verfluchte, wenn es die Vereinbarungen des Vertrages zuerst brechen sollte (Livius 1,24). Diese Art der Vertragsbeeidung war völkerrechtlich besonders verbindlich und wurde nur in Ausnahmefällen für Verträge von besonderer Bedeutung angewendet (Rom-Alba, Liv. 1,24; Rom-Latiner, Dion Hal. 6,21; Partizier-Plebejer, Dion Hal. 6,88f.; Rom-Karthago, Liv. 30,43,9. Die Historizität dieser frühen foedera ist in der Forschung allerdings umstritten).

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Foederaten
Als Foederati (lat. Singular: foederatus; deutsch: Foederaten) bezeichneten die Römer grundsätzlich jede Gruppe von Nichtrömern, mit denen ein Vertrag (foedus) geschlossen worden war. In der Forschung wird die Bezeichnung zumeist in Bezug auf die Spätantike (4. bis 6. Jahrhundert n. Chr.) verwendet und bezeichnet dort „barbarische“ Kontingente, also nichtrömische Krieger, die unter eigenen Anführern für die Römer kämpften und als Gegenleistung Versorgungsgüter sowie oft auch Land im Imperium Romanum zugewiesen bekamen. Der Charakter der Ansiedlung und die Rolle, die diese foederati beim Untergang des Weströmischen Reiches spielten, sind in der Forschung umstritten.

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