Das
foedus (Plural
foedera) war seit der
römischen Republik die gängige Form des zwischenstaatlichen Vertrages und noch bis in die
Spätantike ein wichtiges Instrument römischer
Außenpolitik. Ein
foedus wurde ursprünglich u. a. vom
pater patratus aus dem Priesterkollegium der
Fetialen geschlossen. Dabei kam es zu einem - von einem Schweineopfer begleiteten - Schwur, in dem ein Fluch gesprochen wurde, der das römische Volk insgesamt verfluchte, wenn es die Vereinbarungen des Vertrages zuerst brechen sollte (
Livius 1,24). Diese Art der Vertragsbeeidung war völkerrechtlich besonders verbindlich und wurde nur in Ausnahmefällen für Verträge von besonderer Bedeutung angewendet (Rom-Alba, Liv. 1,24; Rom-Latiner, Dion Hal. 6,21; Partizier-Plebejer, Dion Hal. 6,88f.; Rom-Karthago, Liv. 30,43,9. Die Historizität dieser frühen
foedera ist in der Forschung allerdings umstritten).