Iure uxoris ist ein
lateinischer Begriff, der mit „aus dem Recht der Ehefrau“ zu übersetzen ist. Er wird üblicherweise benutzt, um einen (Adels-)Titel zu bezeichnen, der von einem Mann geführt wird, dessen Ehefrau diesen Titel aus eigenem Recht (zum Beispiel aufgrund einer Erbschaft) besitzt.