Der
Künstlerische Leiter ist befugt und verantwortlich für die künstlerische (nicht organisatorische oder geschäftliche) Leitung einer
Aufführung, einer
Institution oder des Entstehungsprozesses eines
Kunstwerks. Bei Aufführungen (z. B.
Konzert,
Schauspiel,
Ballett) ist die Erarbeitung und das Einstudieren des Werkes nach einem Konzept seine Aufgabe. Für Institutionen (z. B.
Theater,
Oper,
Chor,
Orchester,
Rundfunkanstalt,
Ausstellung,
Museum) übernimmt er beispielsweise die Spielgestaltung und Künstlerengagements, Programm- oder Ausstellungsplanung – also Aufgaben, die entscheidend für das künstlerische
Profil der Institution sind.