Als
kaiserliche Provinz bezeichnet man eine
römische Provinz, in der der
Kaiser nominell der Statthalter war. Als seinen Stellvertreter in der Provinz und faktischen Statthalter ernannte er einen
Legatus Augusti pro praetore (etwa: „Beauftragter des Kaisers im Rang eines
Prätors“), den er aus den
Senatoren höheren Ranges (ehemalige Prätoren oder
Konsuln) auswählte. Die Amtszeit betrug üblicherweise mehrere Jahre (meist zwei bis vier).