kaiserliche Provinz


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Kaiserliche Provinz
Als kaiserliche Provinz bezeichnet man eine römische Provinz, in der der Kaiser nominell der Statthalter war. Als seinen Stellvertreter in der Provinz und faktischen Statthalter ernannte er einen Legatus Augusti pro praetore (etwa: „Beauftragter des Kaisers im Rang eines Prätors“), den er aus den Senatoren höheren Ranges (ehemalige Prätoren oder Konsuln) auswählte. Die Amtszeit betrug üblicherweise mehrere Jahre (meist zwei bis vier).

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