Als
kirchliche Trauung wird die Schließung einer
Ehe nach dem vorgeschriebenen
Ritus einer
Kirche bezeichnet (
Eheschließungsform). Sie findet in aller Regel vor einem
Geistlichen statt. In einigen Ländern kann die
bürgerliche Eheschließung mit der kirchlichen Feier zusammenfallen. Im deutschen Sprachraum wird sie aber normalerweise getrennt davon in einem separaten Akt vor dem Repräsentanten der weltlichen Gemeinde vollzogen, und zwar in der Regel bereits vor der kirchlichen Trauung (bis 31. Dezember 2008 galt in Deutschland ein
Verbot der religiösen Voraustrauung).