Unter Kommunalrecht versteht man alle Rechtsvorschriften, die den Status und die Verfassung kommunaler Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise oder höhere Gemeindeverbände), ihre Zuständigkeit, die Formen ihrer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit sowie der im Innenverhältnis (zwischen den kommunalen Organen) bestehenden kommunalen Verhaltenspflichten regeln.