Der
Konsul (Plural: Konsuln, abgeleitet vom
lateinischen Titel der höchsten römischen Staatsbeamten:
consul ,Berater‘) ist eine Amtsperson, die offiziell von einem
Staat (Entsendestaat) zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels in einem fremden Land (Empfangsstaat) bestellt ist. Die
Behörde, die der Konsul repräsentiert, heißt
Konsulat. Konsulate werden nach diplomatischem Rang als
Generalkonsulat, Konsulat, Vizekonsulat oder
Konsularagentur geführt. Die behördliche Stellung ist entweder
effektiv miot einem
Konsularbeamten oder eine Funktion eines Nichtbeamten als
Honorarkonsulat. Die meisten Staaten der Erde bieten konsularische Leistungen auch in den Konsularabteilungen der
Botschaft an.