mittelbare Staatsverwaltung


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Mittelbare Staatsverwaltung
Von mittelbarer Staatsverwaltung spricht man in der Bundesrepublik Deutschland, wenn der Staat - anders als bei der unmittelbaren Staatsverwaltung - seine Verwaltungsaufgaben nicht durch eigene Behörden in eigener Trägerschaft erfüllt, sondern durch rechtlich selbständige Verwaltungseinheiten.

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