nachrichtendienstliche Mittel


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Nachrichtendienstliche Mittel
Mit dem Begriff Nachrichtendienstliche Mittel werden in Deutschland (geheimdienstliche) Methoden, Gegenstände und Instrumente der heimlichen Informationsbeschaffung bezeichnet (vgl. Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz der BRD). In den Gesetzen, die die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste regeln, wird dieser generalklauselartige Begriff nicht abschließend definiert, wohl um die sich aus dem Gesetz ergebenden Möglichkeiten der Geheimdienste nicht einzuschränken. In den Verfassungsschutzgesetzen der Bundesländer ist man jedoch ein wenig detaillierter. Beispielsweise im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz § 5 Absatz 2

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