Unter
Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen
Namen eine
Person zu führen berechtigt ist, und die die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht
auf einen Namen) als auch das Recht einer (
natürlichen oder
juristischen) Person, den
eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen (Recht
aus einem Namen). Das Recht aus einem Namen ist ein
absolutes Recht und bei natürlichen Personen ein
Persönlichkeitsrecht.