Die
patria potestas war im
antiken Rom die theoretisch uneingeschränkte Verfügungsgewalt (
potestas) des
pater familias, des männlichen Familienoberhauptes, über die
familia. Zur römischen
familia gehörten, anders als bei vielen anderen
Familienformen, auch die verheirateten Söhne mit ihren
Frauen und Kindern, die Adoptivsöhne,
Sklaven, Vieh und das sonstige Besitztum. Die
patria potestas war für das Familien- und
Eheleben rechtlich konstitutiv, wurde in der Realität des Alltags aber zumindest in historischer Zeit selten durch Exzesse der Terrorisierung durch den
pater familias ausgeübt, obwohl Quellen von entsprechenden Einzelfällen berichten. Vielmehr wurde die hervorragende Stellung des
pater familias durch die Verfügungsgewalt über das Vermögen und das Leben der
familia eher symbolisiert als tatsächlich ausgeübt.