Unter den
römischen Juristen (lat.
iurisconsulti) versteht man die Vertreter der antiken
römischen Rechtswissenschaft, die sich zeitlich vom 4. Jahrhundert v. Chr. bis ins 3. Jahrhundert n. Chr. erstreckt und im 2. Jahrhundert n. Chr. einen Höhepunkt erlebte. Die Werke der römischen Juristen sind uns in wenigen Fällen unmittelbar, größtenteils aber durch Vermittlung einer monumentalen Sammlung aus dem 6. Jahrhundert n. Chr., den
Digesten Kaiser
Justinians I., überliefert. Die Juristen lassen sich traditionell folgenden Epochen zuweisen:
Vorklassische / republikanische Juristen