Recklessness (~ ‚Sorglosigkeit‘, ‚Rücksichtslosigkeit‘) bildet im
Strafrecht von England und Wales neben
intention (~ ‚Vorsatz‘) und
negligence (~ ‚Fahrlässigkeit‘) eine der drei klassischen Formen der
mens rea. Die englische Rechtsprechung oszilliert dabei zwischen zwei verschiedenen Auffassungen dessen, was
recklessness auszeichnet. Einer älteren in
R v Cunninham (1957) entwickelten Auffassung zufolge meint
recklessness, zu handeln, obwohl man sich der Folgen seines Verhaltens bewusst ist. 1982 entwickelte das
House of Lords jedoch eine strengere Variante als den subjektiven
Caldwell-Test. Nach
R v Caldwell (1982) liegt
recklessness bereits vor, wenn der
defendant handelt und sich überhaupt keine Gedanken über ein offenkundiges Risiko macht. Offenkundigkeit bemisst sich nach Auffassung des
House of Lords nach dem
objektiven Maßstab eines verständigen und umsichtigen Durchschnittsbürgers. Der Anwendungsbereich des scharfen
Caldwell-Tests ist gegenwärtig umstritten.