Relative Rechte verleihen dem Berechtigten die Befugnis, von einzelnen oder mehreren Personen ein bestimmtes Verhalten zu verlangen. Anders als
absolute Rechte berechtigt und verpflichtet relatives Recht nur die Beteiligten an dem
Rechtsgeschäft (z. B. einem
Vertrag), mit dem das betreffende Recht begründet wurde (
inter partes).