Voluntary manslaughter (dt. ~ ‚freiwilliger/spontaner Totschlag‘) bezeichnet im
englischen Strafrecht einen Straftatbestand für
Tötungsdelikte nach dem Homicide Act 1957 (HA 1957). Wegen
voluntary manslaughter ist deshalb zu verurteilen, wer eigentlich
Mord begangen hat, aber die
defences (~ Verteidigungseinrede)
diminished responsibility (~ verringerte Verantwortlichkeit)
provocation (~ Provokation) oder
suicide pact (Suizidpakt) geltend machen kann.