von Amts wegen


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Von Amts wegen
Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w. oder ex officio, abgekürzt e. o., in österreichischer Rechtssprache Amtswegigkeit bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder Polizeiliche Handlung  ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus vornimmt.

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